Der Skydive Spa asbl fördert durch seine Aktivitäten die Ausübung des sportlichen Fallschirmspringens in jeder seiner Disziplinen (Einführung in den Sprung - Relativflug - C.R.W.-Voltige - Free style - P.A. oder jede andere neue Disziplin).
Die Fallschirme (Haupt- und Reservefallschirme), die der Verein für die Ausbildung verwendet, sind vom Flügeltyp und alle Geräte sind mit einem AAD ausgestattet. Eine Einweisung an Rundfallschirmen ist nicht vorgesehen. Jeder Fallschirmspringer, der Mitglied des Skydive Spa ist, muss bei seiner Anmeldung im Club die vorliegende Hausordnung zur Kenntnis genommen und sich verpflichtet haben, sie einzuhalten.
Zu diesem Zweck wird ein Exemplar an den Ventilen des Para-Clubs sichtbar ausgehängt. Fallschirmspringer, die auf der Durchreise sind, müssen sich in gleicher Weise an diese Ordnung halten.
Jeder Fallschirmspringer, der an den Aktivitäten des Skydive Spa teilnimmt, verpflichtet sich, die Regeln der Fédération Aéronautique Internationale (F.A.I.) und der Fédération Wallonne des Clubs de Parachutisme zu befolgen.
Seit seiner Gründung wird das Skydive Spa von einem Verwaltungsrat (Conseil d'Administration, C.A.) geleitet, der aus Mitgliedern besteht, die auf der Generalversammlung gewählt werden.
Eine Generalversammlung (GV) findet jedes Jahr vor dem 31. März statt. Auf dieser Versammlung wird über die Ergebnisse der vergangenen Saison, die sportliche und finanzielle Situation des Clubs sowie über Projekte und Zukunftsperspektiven, die für die Mitglieder von Interesse sind, berichtet.
Um bei der Hauptversammlung stimmberechtigt zu sein, muss man Mitglied des Skydive Spa und des wallonischen Verbands der Fallschirmspringervereine sein und in der vergangenen Saison mindestens einen Sprung im Rahmen der Aktivitäten des Vereins gemacht haben oder aktiv am Vereinsleben teilnehmen.
Da das Skydive Spa ein reiner Sportclub ist, sind keine politischen oder religiösen Diskussionen oder Propaganda erlaubt.
Da sich das Skydive Spa auf einem Gelände der Wallonischen Region befindet, müssen die Mitglieder des Clubs die Einrichtungen respektieren und sich an die Anweisungen und Bemerkungen der Verantwortlichen des Geländes halten. Jede Zuwiderhandlung wird vom Verwaltungsrat streng bestraft.
Um zu einem oder mehreren Sprüngen im Rahmen der vom Skydive Spa organisierten oder von ihm unterstützten Aktivitäten zugelassen zu werden, muss der Fallschirmspringer sowohl medizinisch als auch versicherungstechnisch in Ordnung sein und über eine Lizenz und einen Clubbeitrag verfügen. Er muss sich an die geltenden Vorschriften bezüglich des Fortschreitens und der Vergabe der verschiedenen Fallschirmspringerscheine halten.
Ein Fallschirmspringer darf nicht an Bord gehen, um einen Sprung zu machen, wenn er alkoholische Getränke oder Drogen zu sich genommen hat oder unter dem Einfluss von Medikamenten steht, die seine körperlichen und/oder geistigen Fähigkeiten beeinträchtigen können.
Der Oberlehrer (oder sein Stellvertreter) muss einem Para, der der Beschreibung unter Punkt 8 dieser Regeln entspricht, den Sprung verbieten oder ihn von der laufenden Sitzung ausschließen.
Der Chef-Monitor (oder sein Stellvertreter) kann die Sprungsitzung unterbrechen oder abbrechen, wenn er der Meinung ist, dass die Umstände dies rechtfertigen.
Der Cheffluglehrer (oder sein Stellvertreter) kann jedem Fallschirmspringer die Benutzung eines Materials und/oder einer Ausrüstung verbieten, wenn er der Meinung ist, dass die Eignung des Fallschirmspringers für die Benutzung eines solchen Materials und/oder einer solchen Ausrüstung nicht gegeben ist oder dass die Ausrüstung nicht die für die Ausübung des Fallschirmspringens erforderlichen Sicherheitsbedingungen erfüllt.
Jede Ausrüstung muss mindestens einmal jährlich von einem anerkannten Rigger inspiziert werden.
Der Reservefallschirm muss vor dem Fälligkeitsdatum des Packens (1x/Jahr) von einer dazu befähigten Person geöffnet, gelüftet und gepackt worden sein. Ein Fallschirmspringer, dessen Reserveschirm nicht ordnungsgemäß gepackt ist, darf diese Ausrüstung nicht benutzen.
Jeder Benutzer eines persönlichen Fallschirms verpflichtet sich, eine Ausrüstung zu benutzen, die der jährlichen Inspektion durch einen anerkannten Rigger unterzogen wurde, und einen Reservefallschirm, der gemäß den Vorschriften des Verbandes, der seine Lizenz ausgestellt hat, in gepacktem Zustand ist. Er muss vor Ort die Dokumente vorlegen können, die die Einhaltung dieser Bedingungen belegen.
Der Austausch von Fallschirmen zwischen Paras muss vom Cheffluglehrer (oder einem Hilfsfluglehrer) genehmigt werden, der den Paras, der eine neue Ausrüstung annimmt, gegebenenfalls auf die Verwendung des neuen Öffnungssystems testen oder umschulen lässt.
Der Chef-Monitor (oder sein Stellvertreter) kann einem Para, der durch sein Verhalten seine eigene Sicherheit oder diejenige anderer gefährdet, ein Sprungverbot erteilen oder ihn von der laufenden Sprungsitzung ausschliessen.
Einem Sprungverbot oder einem Ausschluss von der Sprungsitzung kann, falls nötig, ein vorübergehender oder dauerhafter Ausschluss von den Aktivitäten des Clubs folgen.
Von jedem Fallschirmspringer, der einen eigenen Fallschirm besitzt, wird erwartet, dass er das Packen des Fallschirms kennt und in der Lage ist, den Fallschirm so zu packen, dass er sicher benutzt werden kann.
Reservefallschirme der Clubausrüstung dürfen nur vom Chefinstruktor, den Hilfsinstruktoren oder einer anderen Person gepackt werden, die dafür geeignet erscheint und vom Chefinstruktor zu diesem Zweck bestimmt wird.
Die Vereinsausrüstung wird dem Nutzer vom Chefmonitor, einem Hilfsmonitor oder einer anderen zu diesem Zweck bestimmten Person gegen Kaution ausgehändigt. Der Nutzer einer Clubausrüstung haftet bei Verlust oder Beschädigung, wenn diese auf seine Nachlässigkeit oder seinen offensichtlichen Willen zurückzuführen ist. Er muss in diesem Fall die Erstattung der Kosten für eventuelle Reparaturen an der Ausrüstung sicherstellen.
Das Rauchen im Faltbereich ist strengstens untersagt.
Der Preis und die Bedingungen für Sprünge werden zu Beginn der Saison festgelegt, können aber während der Saison vom Vorstand überprüft werden.
Die Bezahlung der Sprünge muss unbedingt vor dem Einsteigen erfolgen.
Aus Sicherheitsgründen muss jede Beschädigung von Vereinsausrüstung sofort einem Verantwortlichen des Vereins gemeldet werden.
Das Packen von Vereinsfallschirmen muss zwingend von zugelassenen Packern durchgeführt werden.
Es wird davon ausgegangen, dass jeder Fallschirmspringer, der seine Progression abgeschlossen hat, sich selbstständig absetzen kann. Das automatische Absetzen von Schülern darf nur von einem Lehrer oder einem Fallschirmspringer durchgeführt werden, der vom Vorstand als Absetzer zugelassen wurde und der mit dem im Club verwendeten Sicherheitssystem und dessen Anwendung vertraut ist.
Die Art der Progression wird vom Vorstand festgelegt. Sie kann jederzeit nach demselben Verfahren geändert werden.
Die Punkte, die die Bedingungen für die Aufnahme in das Skydive Spa, die Art der Progression, die den Schülern auferlegt wird, und die einzuhaltenden Sicherheitsregeln präzisieren, werden in den Anhängen zur Geschäftsordnung aufgeführt.
Alle Fälle, die in den vorliegenden Regeln nicht vorgesehen sind, werden vom Verwaltungsrat entschieden.
→ bei erfahrenen Fallschirmspringer öffnet man weder darunter noch darüber.
Achtung, Sie sind nicht allein unter dem Fallschirm!
Behalten Sie immer einen Überblick über die anderen, bevor Sie mit dem Fallschirm manipulieren.