Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an einem Tandem-Passagiersprung

 
1.   Der Vertragsabschluss erfolgt mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars und der Annahme durch der Skydiving Promotion Srl. Der               Rechnungsbetrag wird unmittelbar nach Vertragsabschluss fällig.
 
2. a) Der Vertrag läuft bis zur Durchführung des Tandemsprungs, längstens jedoch bis zum 31.12 im Folgejahr nach dem Abschluss. Ist der Sprung bis zu diesem Datum nicht angetreten worden besteht seitens der „Skydiving Promotion“ keine Verpflichting mehr diese Leistung zu erfüllen. 
2. b) Bei Abschluss eines Vertrages mit der Firma Skydiving Promotion kann der Käufer von diesem innerhalb der ersten 14 Tage zurücktreten, der vollständige Kaufbetrag wird erstattet. Zwischen dem 15. und dem 30. Tag ist eine Erstattung nur nach Abzug von 25€ Bearbeitungsgebühr möglich.  Nach 30 Tagen ist eine Zurückerstattung nicht möglich, Gutscheine können aber auf eine andere Person übertragen werden. 
 
3. Ein Anspruch auf eine ganze oder teilweise Rückerstattung des gezahlten Betrages besteht nicht mehr, wenn der Tandempassagier den Tandemsprung angetreten, die Durchführung jedoch verweigert hat. Der Tandemsprung gilt als angetreten, sobald der Passagier zusammen mit dem Tandemmaster das Absetzflugzeug bestiegen hat und der Start erfolgt ist. In diesem Fall gilt die Leistung der Skydiving Promotion Srl als erbracht.
 
4. Der Tandemsprung wird von einem erfahrenen und speziell für das Tandem-Passagierspringen ausgebildeten und geprüften Lehrer durchgeführt. Alle verwendeten Tandem-Sprungsysteme sind mit AAD Rettungsgeräten ausgestattet, welche bei Versagen oder Nichtauslösen des Hauptfallschirms eine automatische Öffnung des Reservefallschirms in sicherer Höhe einleiten. Bei dem Reservefallschirm handelt es sich ebenfalls um einen steuerbaren Flächenfallschirm, dessen Flugeigenschaften sich nicht wesentlich von der der Hauptkappe unterscheiden.
 
5. Das Unfallrisiko bei einem Tandem-Passagiersprung ist aufgrund der Qualifikation der Tandemmaster sowie des verwendeten Materials gering. Dennoch kann eine Verletzung, selbst bei optimalem Sprungablauf (z.B. durch eine schlechte Landehaltung, windbedingte Einflüsse während der Landephase, etc.) nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Skydiving Promotion schliesst für jeden Tandempassagier automatisch eine beschränkte Haftplicht- und Unfallversicherung ab.
 
6. a) Der Tandemmaster ist über eine Passagier-Haftpflichtversicherung gegen Ansprüche, die an ihn als verantwortlichen Luftfrachtführer wegen eines fahrlässig herbeigeführten Schadens gestellt werden, versichert. Ebenfalls versichert gegen Haftpflichtansprüche sind der Halter des Luftfahrzeuges sowie der Pilot im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
6. b) Der Tandempassagier entbindet den Tandemmaster, den Halter des Fallschirmssystems, den Piloten, den Halter des Luftfahrzeugs, die Skydiving Promotion Srl / Skydive Spa sowie dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit gesetzlich zulässig, von jeglicher Haftung, die über den Deckungsumfang der unter 6 a) genannten Versicherungen hinausgehen.
 
7. Die Einteilung und Durchführung des Tandemsprungs ist der Firma Skydiving Promotion Srl sowie den von ihren beauftragten Personen vorbehalten. 
Mit wetter- oder kapazitätsbedingten Warte- oder Ausfallzeiten muß gerechnet werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß ein Anspruch auf die Durchführung des Sprungs zu einem bestimmten Termin oder zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht besteht. Terminabsprachen sind grundsätzlich nicht verbindlich! Im ungünstigsten Fall sind mehrere Anreisen zum Sprungplatz erforderlich.
Der Tandempassagier akzeptiert, daß die Verpflichtungen der Firma gegenüber den Klubs Skydive Spa und deren Mitgliedern und aktiven Springern sowie die reibungslose und sichere Abwicklung des Sprungbetriebes im Zweifel Vorrang vor den Interessen des Tandempassagiers haben können.
 
8. Der Tandempassagier bestätigt, daß er die medizinichen Tauglichkeitskriterien des  „Vereinigung der  belgischen Fallschirmspringer“ erfüllt. Darüber hinaus sind alle Umstände, die einen Einfluß auf die sichere Durchführung des Tandemsprungs haben könnten, vorher mit dem Tandemmaster zu besprechen.
 
9. Die Skydiving Promotion Srl ist berechtigt, den Tandempassagier von der Teilnahme an einem Tandemsprung auszuschließen, wenn wichtige Gründe dieser Teilnahme entgegenstehen, wie zum Beispiel Sicherheitsbedenken. In diesem Falle wird der gezahlte Betrag in voller Höhe erstattet.
 
10.  Wird der Tandempassagier wegen Gründen, die dieser selbst zu vertreten hat, vom Sprung ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrages. Solche Gründe sind insbesondere
  • Verstöße gegen luftrechtliche Vorschriften oder die Flugplatzordnung
  • Verstöße gegen Weisungen oder Auflagen von Skydiving Promotion oder dessen Partnern
  • Gefährdung der eigenen Sicherheit oder der Sicherheit Dritter
 
11. Der Tandempassagier willigt ein, dass die auf dem Anmeldebogen erfassten, persönlichen Daten beim der Skydiving Promotion Srl elektronisch gespeichert und zur Abwicklung der Geld- und Versicherungsangelegenheiten im erforderlichen Umfang an das Kreditinstitut, bzw. den Versicherer weitergeleitet werden. Beim Kauf einer Video- und/oder Fotoreportage verbleiben die Rechte an den Aufnahmen bei der Firma Skydiving Promotion und können unter anderen zu Werbezwecken verwendet werden. 
 
12. Nebenabsprachen oder Vereinbarungen, die die allgemeinen Geschäftsbedingungen abändern, bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vertraglichen Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so tritt an deren Stelle die Regelung, die dem Willen der unwirksamen Klausel am ehesten entspricht. Von der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Regelungen bleiben alle anderen Vereinbarungen unberührt.
 
13.  Umgang mit personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten, die zum Zwecke der Ausarbeitung und Durchführung dieses Vertrags erhoben und verarbeitet werden, werden gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und dem Gesetz vom 8. Dezember 1992 über den Schutz der Privatsphäre bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verarbeitet. In diesem Zusammenhang bestätige ich, dass mir die spezifischen Unterlagen, einschließlich einer Bitte um Zustimmung und einer "Datenschutzerklärung", die ich ordnungsgemäß gelesen habe, vorgelegt wurden.
 
14.  Einwilligung von Fotos und Videos aufgenommen durch Skydiving Promotion / Skydive Spa.
Hiermit bestätige ich meine Einwilligung, fotografiert und als Teil der verschiedenen Montagen und/oder Shootings der Promotion/Skydive Spa gefilmt zu werden.
Ich erkenne auch an, dass Ihre Angestellten, Mitarbeiter und Lizenznehmer das ständige Recht haben, diese Medien auf verschiedene Arten zu nutzen, und in Zukunft weiterzuentwickeln. Alle Videos, Standbilder und animierte Bilder sowie Aufzeichnungen von Sound-Tracks, die Sie von mir oder meiner Stimme zu machen, und das Recht, meinen Namen oder ein Foto als Teil der Ausstellung, Werbung oder andere Verwendung dieser Bilder oder Aufzeichnungen.
Ich werde die Entwickler/Produzenten nicht um Entschädigung für mein Engagement in diesem Projekt bitten. Ich werde keine Kopie verkaufen oder für kommerzielle Zwecke wie Broadcast, Online-Streaming oder andere Video-/DVD Verteiler nutzen. Für alle Vertragsklauseln gilt das belgische Recht. 
 
Für die Durchführung eines Tandem-Passagiersprungs muss der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen:
  1. Er sollte allgemein in guter Verfassung sein. Es ist keine besondere Entfaltung der Muskulatur erforderlich. Die Neigung zu Übergewicht wird nach den möglichen Auswirkungen funktioneller Art bewertet, die das Übergewicht eventuell zur Folge hat.
  2. Die Bauchdecke muss normal sein. Leistenbrüche, Schwächen oder Verletzungen der Bauchdecke, die mit der Anstrengung beim Fallschirmspringen unvereinbar sind, gelten als Grund zum Ausschluss.
  3. Chirurgische Eingriffe, die sich auf die Hauptschlagadern und den Blutkreislauf der unteren Gliedmaßen beziehen, gelten grundsätzlich als Kontraindikation.
  4. Eine volle Funktionsfähigkeit der Atmungsorgane ist erforderlich. Es darf kein klinisches Anzeichen einer Tuberkulose vorliegen. In allen Fällen von Asthma und Lungenerweiterung ist eine Untersuchung der Lungenfunktion erforderlich.
  5. Bei schwerwiegenden Störungen der Verdauungsorgane, die ein plötzliches Untauglichkeitsrisiko mit sich bringen, entscheidet der Arzt über die Tauglichkeit.
  6. In allen Fällen eines früheren Gehirnschocks oder -verletzungen sowie Verletzungen der Schädeldecke ist eine eingehende neurologische Untersuchung erforderlich. Das Elektronenenzephalogramm ist durch den untersuchenden Arzt auszuwerten. Menschen, die einen Schlaganfall erlitten haben, werden nicht aufgenommen.
  7. Die Bewerber müssen eine geistige und charakterliche Ausgeglichenheit vorweisen, die mit der Ausübung des Fallschirmsports vereinbar sind. Ausgeschlossen werden Bewerber, die zu übertriebenen Gefühlsausbrüchen neigen, die ein Nervenleiden oder Charakter und Persönlichkeitsstörungen haben.
  8. Bei früherem Herz und Gefäß Erkrankungen ist eine eingehende kardiologische Untersuchung erforderlich.
  9. Die Bewerber dürfen keine Wirbelsäulenschäden, Beckenleiden, Erkrankungen der oberen und unteren Gliedmaßen vorweisen, die unter normalen Umständen beim Fallschirmspringen eine Gefahr für die Sicherheit darstellen.
  10. Es dürfen keine Anzeichen einer chronischer Medikamentenvergiftung oder anderer Vergiftungen vorliegen.
  11.  Für weibliche Bewerberinnen stellt eine Schwangerschaft eine Kontraindikation dar
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