• Ban Règles et Sécu

Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an einem Tandem-Passagiersprung

  1. Der Vertragsabschluß erfolgt mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars und der Annahme durch der Skydiving Promotion scrl. DerRech-nungsbetrag wird unmittelbar nach Vertragsabschluß fällig.
  2. Der Vertrag läuft bis zur Durchführung des Tandemsp rungs, längstens jedoch bis zu einem Jahr nach Absc hluss. Bei Abschluss eines Ver- trages mit der Firma Skydiving Promotion kann der Käufer von diesem innerhalb der ersten 14 Tage zurü cktreten, der vollständige Kaufbe- trag wird erstattet. Zwischen dem 15. und dem 30. T ag ist eine Erstattung nur nach Abzug von 25€ Bearb eitungsgebühr möglich. Nach 30 Tagen ist eine Zurückerstattung nicht möglich, Guts cheine können aber auf eine andere Person übertrage n werden.
  3. Ein Anspruch auf eine ganze oder teilweise Rücke rstattung des gezahlten Betrages besteht nicht meh r, wenn der Tandempassagier den Tandemsprung angetreten, die Durchführung jedoch ve rweigert hat. Der Tandemsprung gilt als angetreten, sobald der Passagier zusammen mit dem Tandemmaster das Absetzflugzeug bestiegen h at und der Start erfolgt ist. In diesem Fall gilt d ie Leistung der Skydiving Promotion scrl als erbracht.
  4. Der Tandemsprung wird von einem erfahrenen und s peziell für das Tandem-Passagierspringen ausgebilde ten und geprüften Lehrer durch- geführt. Alle verwendeten Tandem-Sprungsysteme sind mit AAD Rettungsgeräten ausgestattet, welche bei V ersagen oder Nichtauslösen des Hauptfallschirms eine automatische Öffnung des Reservefallschirms in sicherer Höhe einleiten. Bei dem Reservefallschirm handelt es sich ebenfalls um einen steuerbaren Flächenfallschi rm, dessen Flugeigenschaften sich nicht wesentlich von der der Hauptkappe unterschei- den.
  5. Das Unfallrisiko bei einem Tandem-Passagiersprun g ist aufgrund der Qualifikation der Tandemmaster s owie des verwendeten Materials gering. Dennoch kann eine Verletzung, selbst bei op timalem Sprungablauf (z.B. durch eine schlechte Lan dehaltung, windbedingte Einflüsse während der Landephase, etc.) nicht gänzlich ausges chlossen werden. Für deutsche Staatsangehörige ist der Sprungplatz des Skydive-Spa Ausland, so dass Versicherungsschutz nur im Rahmen der Sozialversicherungsabkommen besteht.
    1. Der Tandemmaster ist über eine Passagier-Haft pflichtversicherung gegen Ansprüche, die an ihn als verantwortlichen Luftfrachtführer wegen eines fahrlässig herbeigeführten Schadens ges tellt werden, versichert. Ebenfalls versichert gege n Haftpflichtansprüche sind der Halter des Luftfahrzeuges sowie der Pilot im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
    2. Der Tandempassagier entbindet den Tandemmaster, den Halter des Fallschirmssystems, den Piloten, de n Halter des Luftfahrzeugs, die Skydiving Promotion scrl sowie dessen Erfüllung s- und Verrichtungsgehilfen, soweit gesetzlich zulä ssig, von jeglicher Haftung, die über den Deckungsumfang der unter 6 a) genannten Versich erungen hinausgehen.
  6. Die Einteilung und Durchführung des Tandemsprung s ist dem Skydiving Promotion scrl sowie den von ih m beauftragten Personen vorbehal- ten. Mit wetter- oder kapazitätsbedingten Warte- od er Ausfallzeiten muß gerechnet werden. Wir weisen a usdrücklich darauf hin, daß ein An- spruch auf die Durchführung des Sprungs zu einem be stimmten Termin oder zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht besteht. Terminabspra- chen sind grundsätzlich nicht verbindlich! Im ungün stigsten Fall sind mehrere Anreisen zum Sprungplatz erforderlich. Der Tandempassagier akzeptiert, daß die Verpflicht ungen des Vereins gegenüber den Mitgliedern und akt iven Springern sowie die reibungs- lose und sichere Abwicklung des Sprungbetriebes im Zweifel Vorrang vor den Interessen des Tandempassag iers haben.
  7. Der Tandempassagier bestätigt, daß er die Taugli chkeitskriterien des „Ärztlichen Gremiums der bel gischen Fallschirmspringer-Vereinigung“ erfüllt. Darüber hinaus sind alle Umstände, die ein en Einfluß auf die sichere Durchführung des Tandems prungs haben könnten, vorher mit dem Tandemmaster zu besprechen.
    1. Die Skydiving Promotion scrl ist berechtigt, den Tandempassagier von der Teilnahme am Tandemspru ng auszuschließen, wenn wich- tige Gründe dieser Teilnahme entgegenstehen. In die sem Falle wird der gezahlte Betrag in voller Höhe e rstattet.
    2. Wird der Tandempassagier wegen Gründen, die die ser selbst zu vertreten hat, vom Sprung ausgeschlos sen, besteht kein Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrages. Solche Gründ e sind insbesondere
      • Verstöße gegen luftrechtliche Vorschriften oder di e Flugplatzordnung
      • Verstöße gegen Weisungen oder Auflagen des Skydive -Center-Spa oder dessen Erfüllungsgehilfen
      • Gefährdung der eigenen Sicherheit oder der Sicherh eit Dritter.
  8. Der Tandempassagier willigt ein, daß die auf de m Anmeldebogen erfaßten, persönlichen Daten beim de r Skydiving Promotion scrl elektro- nisch gespeichert und zur Abwicklung der Geld- und Versicherungsangelegenheiten im erforderlichen Umfa ng an das Kreditinstitut, bzw. den Versicherer weitergeleitet werden. Beim Kauf einer Video- und/oder Fotoreportage verbleiben die Rechte an den Aufnahmen bei der Firma Skydiving Promotion und können unter anderen zu Wer bezwecken verwendet werden.
  9. Nebenabsprachen oder Vereinbarungen, die die al lgemeinen Geschäftsbedingungen abändern, bedürfen d er Schriftform. Sollte eine der vertraglichen Bedingungen unwirksa m oder nichtig sein, so tritt an deren Stelle die R egelung, die dem Willen der unwirksa- men Klausel am ehesten entspricht. Von der Unwirksa mkeit oder Nichtigkeit einzelner Regelungen bleiben alle anderen Vereinbarungen un- berührt.

Ärztlicher Ausschuß der belgischen Fallschirmspringer-Vereinigun

  1. Er sollte allgemein in guter Verfassung sein. Es ist keine besondere Entfaltung der Muskulatur erfo rderlich. Die Neigung zu Übergewicht wird nach den möglichen Auswirkungen funktioneller Art b ewertet, die das Übergewicht eventuell zur Folge ha t.
  2. Die Bauchdecke muß normal sein. Leistenbrüche, S chwächen oder Verletzungen der Bauchdecke, die mit der Anstrengung beim Fallschirm- springen unvereinbar sind, gelten als Grund zum Aus schluß.
  3. Chirurgische Eingriffe, die sich auf die Hauptsc hlagadern und den Blutkreislauf der unteren Gliedma ßen beziehen, gelten grundsätzlich als Kontraindikation.
  4. Eine volle Funktionsfähigkeit der Atmungsorgane ist erforderlich. Es darf kein klinisches Anzeichen einer Tuberkulose vorliegen. In allen Fällen von Asthma und Lungenerweiterung ist eine Un tersuchung der Lungenfunktion erforderlich.
  5. Bei schwerwiegenden Störungen der Verdauungsorga ne, die ein plötzliches Untauglichkeitsrisiko mit s ich bringen, entscheidet der Arzt über die Tauglichkeit.
  6. In allen Fällen eines früheren Gehirnschocks ode r -verletzungen sowie Verletzungen der Schädeldecke ist eine eingehende neurologische Untersuchung erforderlich. Das Elektronenenzephalog ramm ist durch den untersuchenden Arzt auszuwerten.
  7. Die Bewerber müssen eine geistige und charakterl iche Ausgeglichenheit vorweisen, die mit der Ausübu ng des Fallschirmsports vereinbar sind. Ausgeschlossen werden Bewerber, die zu übertr iebenen Gefühlsausbrüchen neigen, die ein Nervenlei den oder Charakter- und Per- sönlichkeitsstörungen haben. .
  8. Bei früheren Herz und Gefässerkrankungen ist ein e eingehende kardiologische Untersuchung erforderli ch.
  9. Die Bewerber dürfen keine Wirbelsäulenschäden, B eckenleiden, Erkrankungen der oberen und unteren Gl iedmaßen vorweisen, die unter normalen Umständen beim Fallschirmspringen eine Gef ahr für die Sicherheit darstellen.
  10. Es dürfen keine Anzeichen einer chronischer Medi kamentenvergiftung oder anderer Vergiftungen vorlie gen.
  11. Für weibliche Bewerberinnen stellt eine Schwange rschaft eine Kontraindikation dar.
  12. Wenn Zweifel über die Tauglichkeit zur Ausübung des Fallschirmspringens vorliegen, hat der untersuc hende Arzt oder der Bewerber das Recht, den ärztlichen Ausschuß der Belgischen Falls chirmspringervereinigung anzurufen.
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